So funktioniert Kinderkrankengeld

Das Kind gesund pflegen ohne Urlaubstage nehmen zu müssen
1. März 2024, Karin Hendrysiak

Eine knifflige Situation: Das eigene Kind liegt krank im Bett und trotzdem ruft der Arbeitsplatz. Zum Glück gibt es das Kinderkrankengeld. Welche Neuerungen es gibt und was Sie darüber wissen müssen, um Ihr Kind bestmöglich unterstützen zu können, ohne dabei ihre Urlaubstage aufzubrauchen, erfahren Sie hier.

Was ist Kinderkrankengeld?

Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Eltern in Anspruch nehmen können, wenn ihr Kind erkrankt ist. Es ermöglicht Eltern, sich um ihr krankes Kind zu kümmern, ohne finanzielle und zeitliche Einbußen im Beruf hinnehmen zu müssen.

Wer hat Anspruch darauf?

Anspruch auf das Kinderkrankengeld haben gesetzlich versicherte Eltern, deren Kind unter 12 Jahre alt ist. „Wichtig ist, dass Sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und die Erkrankung ärztlich bescheinigt ist“, betont Karin Hendrysiak vom BKK-Landesverband NORDWEST. Ursprünglich hatten Alleinerziehende einen Anspruch von 20 Tagen pro Kind pro Jahr, während bei Paaren jeweils 10 Tage pro Elternteil gewährt wurden. „Das hat sich mit Beginn des Jahres 2024 geändert“, sagt Hendrysiak. Elternteile können jetzt jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen, Alleinerziehende 30. Unter manchen Umständen, wie etwa einer längeren Krankheitsdauer oder chronischen Erkrankungen, kann dieser Anspruch verlängert werden. Dafür ist jedoch eine individuelle Absprache mit der Krankenkasse notwendig. Müssen Eltern gemeinsam mit ihrem Kind stationär aufgenommen werden, haben sie auch dann Anspruch auf diese Leistung.

Wie viel Geld ist es?

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beläuft sich in der Regel auf 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Diese Leistung wird für all die Tage gezahlt, an denen Sie wegen der Krankheit Ihres Kindes nicht arbeiten können.

Wie kann man es beantragen?

Um das Kinderkrankengeld zu beantragen, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung Ihres Kindes bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Von dieser bekommen Sie dann die entsprechenden Antragsformulare. Dabei ist es empfehlenswert, den Antrag möglichst früh zu stellen, damit auch ganz sicher alles für Sie und ihre Kinder funktioniert. In bestimmten Situationen, wie beispielsweise bei Geschwisterkindern, die ebenfalls erkrankt sind, können zusätzliche Regelungen gelten. In solchen Fällen sollten Sie sich direkt mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um die individuellen Umstände zu besprechen.

So belastend der Spagat zwischen Beruf und Familie auch sein mag, Ihre Krankenkasse ist in besonders schwierigen Zeiten für Sie und Ihre Kinder da.

Weitere Infos

Mehr Infos zum Kinderkrankengeld gibt es unter: