Foto: Pexels / Lombe Kapaya
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Damit Eltern gut abgesichert sind

Schwangerschaft, Entbindung und Elternzeit
24. Juni 2021, JL

Frühzeitige Untersuchungen und Versicherungen helfen werdenden Eltern, rundum versorgt zu sein. Der BKK-Landesverband NORDWEST informiert, worauf Eltern bei sich und ihrem Kind achten sollten.

Eltern in guten Händen

Für werdende Mütter und Väter ist die passende ärztliche Versorgung grundlegend für einen reibungslosen Weg in die Elternschaft. Von der Feststellung der Schwangerschaft bis hin zu diversen Nachuntersuchungen des Kindes bis ins Grundschulalter sollten Eltern stets von kompetentem medizinischen Personal betreut werden.

Dabei ist auch das seelische Wohlbefinden von Bedeutung. Fühlen sich Mütter und Väter bei Ärztin oder Arzt  nicht wohl, sollten sie sich an andere Medizinerinnen oder Mediziner wenden. „Das ist wichtig, da die Eltern durch die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft viel Zeit mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt verbringen“, erklärt Karin Hendrysiak vom BKK-Landesverband NORDWEST. Diese Untersuchungen finden alle vier, ab dem vorletzten Schwangerschaftsmonat dann alle zwei Wochen statt. So werden Risiken und Gefahren für Eltern und Kind frühestmöglich erkannt. Auch Impfungen sind Teil dieser Vorsorge. Welche Schutzimpfungen empfohlen werden, sollte aber im Einzelfall geklärt werden.

Ein weiterer Punkt auf der Eltern-Checkliste ist die richtige Hebamme oder der richtige Geburtshelfer. Zu den Aufgaben von Geburtshelferinnen und Geburtshelfer gehört nicht nur die Geburt, sondern auch die Mutterschaftsvorsorge, Schwangerenbetreuung, Hilfe im Wochenbett und Rückbildungsgymnastik im Anschluss an die Geburt.

Elternrechte

„Berufstätige Eltern sollten außerdem über alle geltenden Gesetze und Arbeitgeberpflichten informiert sein“, meint Karin Hendrysiak. So können Ärztinnen und Ärzte schon frühzeitig ein Beschäftigungsverbot für Schwangere erteilen, wenn ein Risiko für Mutter oder Kind besteht.

Auch sind werdende Mütter vor Kündigung geschützt. Dieser gesetzliche Schutz garantiert ihnen einen Zeitraum von Beginn der Schwangerschaft bis zum vierten Monat nach der Geburt oder Fehlgeburt (ab der 12. Woche). Die Elternzeit untersteht ebenfalls diesem Schutz.

Dank der Mutterschutzfrist dürfen Schwangere außerdem sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sind es dann sogar 12 Wochen. Zusätzlich steht Eltern noch Elternzeit zu. Dieser Anspruch verfällt jedoch, sobald ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Auch in den insgesamt 24 Monaten der Elternzeit sind Mütter und Väter vor Kündigung geschützt. Der Antrag auf Elternzeit muss mindestens sieben Wochen im Voraus beim Arbeitgeber eingehen. Gut zu wissen: Eltern dürfen diesen Zeitrahmen auch unter sich aufteilen.

Elternpflichten: Kinderuntersuchungen

Ist der ersehnte Wonneproppen dann schließlich auf der Welt, stehen die Früherkennungsuntersuchungen an. Zwischen den ersten Minuten nach der Geburt bei der Neugeborenen-Erstuntersuchung (U1) bis zum 60.-64. Lebensmonat sind neun regelmäßige Untersuchungen mit dem Kind geplant. Hier wird die körperliche Entwicklung des Kindes unter die Lupe und das Stethoskop genommen. Dazu zählen unter anderem Reflexe und Reaktionen, Sprachentwicklung, Motorik und Bewegungsdrang.

Und erneut müssen Eltern an Impfungen denken, jetzt für ihre Kinder. Im „Impfkalender“ des Robert-Koch Instituts finden sich Empfehlungen für den Zeitpunkt jeder erforderlichen Impfung.

Die vom BKK-Landesverband NORDWEST unterstützten Angebote decken ein breites Spektrum für werdende und gewordene Eltern ab. So können sie sogar die Fahrkosten bei einer klinischen Entbindung, sowie im speziellen Fall eine Haushaltshilfe und Kinder-Krankengeld bei unbezahlter Freistellung durch den Arbeitgeber erstattet oder ausgezahlt werden.

Aber bei all den Regelungen und Untersuchungen sollten werdende Eltern eines nicht vergessen: Die Zeit bis zur Ankunft eines neuen Lebens zu genießen. Weitere Informationen zum Thema gibt es in dieser BKK-Broschüre.