Kleine Regeln, große Wirkung

Maskenpflicht in NRW
24. April 2020,

Auch in NRW gilt Ende April die Maskenpflicht. Wer im Einzelhandel einkaufen geht oder mit Bus und Bahn fährt, muss eine Maske tragen. Der beste Schutz gegen eine Infektion mit dem Corona-Virus bleibt aber die Distanzierung von anderen Personen und die konsequente Abstandsregelung. Eine Maske kann jedoch vor größeren Tröpfchen schützen und verhindern, dass Mund und Nase mit kontaminierten Händen in Kontakt kommen.  

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte rät, diese Regeln beim Tragen von Masken, egal ob selbstgenäht oder gekauft, dringend einzuhalten:

  • Achten Sie darauf, dass die Innenseite der Maske nicht kontaminiert ist. Die Hände vorher gründlich mit Seife waschen!
  • Fassen Sie die Maske an den Gummibändern an, halten Sie sie vors Gesicht und ziehen Sie beide Gummibänder hinter die Ohren.
  • Platzieren Sie die Maske richtig über Mund, Nase und Wangen. Achten Sie darauf, dass die Maske an den Rändern eng anliegt.
  • Lässt die Maske genügend Luft durch? Das normale Atmen soll so wenig wie möglich behindert werden.
  • Sobald die Maske durchfeuchtet ist, sollte sie umgehend ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite einer gebrauchten Maske könnte mit Erregern infiziert sein. Diese sollten Sie also möglichst nicht berühren.
  • Sobald Sie die Maske absetzen, waschen Sie sich gründlich die Hände (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife) und verschließen Sie die Maske luftdicht in einem Beutel.
  • Nach einmaliger Nutzung sollte die eine wiederverwendbare Maske idealerweise bei 95-60 Grad gewaschen und komplett getrocknet werden. Einmalmasken müssen in einen abgedeckten Mülleimer geworfen werden.

Wer sich schnell noch selbst eine Maske nähen möchte, findet bei uns eine einfache Schritt-für-Schritt-Videoanleitung.