Kinder haben Rechte - und dürfen auch mitentscheiden. Das Recht auf Beteiligung - kurz erklärt auf MENSCHENSKINDER! Foto: Pexels / Rodnae Productions
Kinder haben Rechte - und dürfen auch mitentscheiden. Das Recht auf Beteiligung - kurz erklärt auf MENSCHENSKINDER! Foto: Pexels / Rodnae Productions
 

Das Recht auf Beteiligung  

Die Kinderrechte kurz erklärt
27. Mai 2022, Nicole Vergin

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben besondere Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention zusammengefasst sind. Die Konvention ist ein internationales Abkommen, das seit dem 5. April 1992 auch in Deutschland gilt. Zu diesem Anlass stellen wir einige wichtige Kinderrechte in MENSCHENSKINDER! vor. Heute: das Recht auf Beteiligung.

„Warum sind immer die Erwachsenen die Bestimmer?“ Das Mädchen vor dem Kindergarten ist vielleicht fünf Jahre alt – und ärgert sich. Es geht um den Besuch bei Oma, den die Mutter für den Nachmittag geplant hat. Dazu hat das Mädchen an diesem Tag überhaupt keine Lust; sie möchte sich viel lieber mit ihrer Freundin zum Spielen treffen. „Du hast mich gar nicht gefragt“, ruft sie wütend. Die Mutter wird nachdenklich. Hat ihre Tochter recht?

Kinder dürfen mitreden und mitbestimmen

Die UN-Kinderrechtskonvention sieht vor, die Meinung von Kindern bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, angemessen zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche haben also das Recht, mitzureden und mitzubestimmen, wenn es um ihr Leben geht – sich in ihrem Umfeld und der Politik zu beteiligen.

„Beteiligung gehört zuerst einmal in den Alltag – in die Familie, die Kita, die Schule“, sagt die Sozialpädagogin Regine Umbach. Sie arbeitet beim Landesverband NRW des Kinderschutzbundes und betont, wie wichtig es ist, dass Erwachsene Kinder und Jugendliche mit ihren Ansichten ernst nehmen. „Wir als Erwachsene müssen uns auf den Weg machen und die Grundhaltung aufbrechen, dass wir ohnehin am besten wissen, was für Kinder gut ist.“

„Ich lebe ja auch hier“

„Ich fände es doof, wenn Erwachsene alles alleine entscheiden würden.“ Der elfjährige Valentin sagt oft, was er denkt – zu Hause, in der Schule und beim Sport. Für ihn ist es keine Frage, dass seine Meinung wichtig ist – bei der Planung des Essens oder der Freizeit zum Beispiel. „Schließlich lebe ich ja auch hier.“ Für viele Mütter, Väter, Großeltern, Lehrkräfte und andere Menschen, die mit Kindern zu tun haben, setzt wirkliche Beteiligung aber ein Umdenken voraus. „Es ist wichtig, dass Erwachsene mit Kindern auf Augenhöhe sprechen und ihnen zutrauen, sich ihre eigene Meinung zu bilden“, sagt die Sozialpädagogin Regine Umbach vom Kinderschutzbund.

Beteiligung setzt genug Zeit voraus

Beteiligung ist von klein an möglich. Schon Kita-Kinder können mitentscheiden, was sie gerne essen, was sie anziehen oder spielen möchten. Und wenn die Meinung von Kindern mit denen ihrer Eltern oder anderer Erwachsener in Konflikt gerät? Dann geht es darum, abzuwägen und Kompromisse zu finden. „Beteiligung kann auch anstrengend sein, denn sie erfordert die Bereitschaft zu- und hinzuhören. Das klappt im Familienalltag nicht immer“, betont Regine Umbach.

Zum Weiterlesen

 

Alle Teile der Serie „Die Kinderrechte kurz erklärt“ findet ihr hier.