Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben besondere Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention zusammengefasst sind. Die Konvention ist ein internationales Abkommen, das seit dem 5. April 1992 auch in Deutschland gilt. Zu diesem Anlass stellen wir einige Kinderrechte in MENSCHENSKINDER! vor.
Teil 1: Das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe
Teil 2: Das Recht auf Privatsphäre