Foto: Pexels / Cottonbro
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Die Kinderrechte kurz erklärt:

Das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe

5. April 2022, Nicole Vergin

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben besondere Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention zusammengefasst sind. Die Konvention ist ein internationales Abkommen, das seit dem 5. April 1992 auch in Deutschland gilt. Zu diesem Anlass stellen wir einige Kinderrechte in MENSCHENSKINDER! vor. Wir starten – pünktlich zu den Osterferien ab nächster Woche – mit dem Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe.

 „Wir brauchen Zeit, um einfach mal abzuschalten und den Kopf freizukriegen. Man kann sich nicht immer nur mit Schule und so beschäftigen.“ Finja (15) findet es gut, dass es das Kinderrecht auf Spiel, Freizeit und Ruhe gibt. (Nach der Kinderrechtskonvention sind übrigens alle Menschen unter 18 Jahren Kinder.) „In meiner Freizeit kann ich machen, was ich möchte, zum Beispiel Musik hören, spazieren gehen oder einfach gar nichts tun“, sagt Finja.

Unverplante Zeit ist wertvoll  

„Freie Zeit ist für Kinder und Jugendliche ein wertvoller Ausgleich zu den Anforderungen in der Schule und der Familie“, erklärt Margareta Müller, Fachberaterin beim Landesverband NRW des Kinderschutzbundes. „Diese Zeit, in der junge Menschen ihren Neigungen und Interessen nachgehen können, ist wichtig für ihre Entwicklung.“ Sie sollten ganz unabhängig von ihren Eltern selbst entscheiden können, was sie tun möchten – Sport, basteln, lesen, Freunde treffen, dösen oder etwas anderes. „Ihr Alltag sollte deshalb nicht vollständig von Erwachsenen verplant sein“, so Margareta Müller.

Spielen ist mehr als reiner Zeitvertreib

Gerade für jüngere Kinder ist das freie Spielen sehr wichtig. „Dabei entspannen sie sich, haben Spaß und lernen unglaublich viel – über sich selbst und das Zusammenleben mit anderen“, betont die Fachberaterin vom Kinderschutzbund.

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Alle Teile der Serie „Die Kinderrechte kurz erklärt“ findet ihr hier.