Mehr Geld für Trennungskinder

17. Dezember 2019,

Ab dem 1. Januar 2020 tritt die neue Berechnung des Unterhalts, die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft. Der Mindestunterhalt steigt um 15 Euro auf 369 Euro in der Einkommensgruppe bei unterhaltsrelevantem Nettoeinkommen von 1.900 Euro an. Auch die Bedarfssätze für minderjährige Trennungskinder, sowie der Beitrag des Selbstbehalts bei Unterhaltpflichtigen erhöhen sich.

Unter dem Link https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/zahlbetraege_1_bis_2_kinder.php finden Sie alle Veränderungen übersichtlich in einer Tabelle auf einen Blick.