Foto: iStockphoto, IPGGutenbergUKLtd
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Davon profitieren Familien 2020

Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibeträge
17. Januar 2020, Jana Leygraf

Besonders Familien mit kleinem Einkommen oder Alleinerziehende dürften sich seit Anfang des neuen Jahres freuen. Denn für sie gibt es einige Änderungen beim Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss und bei den Kinderfreibeträgen. Die Leistungen vom Staat verbessern sich.

  • Kinderzuschlag: Eltern, die genug für sich selbst verdienen, mit ihrem Einkommen aber nicht oder nur knapp für die ganze Familie sorgen können, bekommen Kinderzuschlag. Pro Monat beträgt er maximal 185 Euro pro Kind. Die Eltern müssen dafür ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielen. Für Paare liegt die Grenze bei 900 Euro brutto und bei Alleinerziehenden bei 600 Euro brutto. Verdienen sie weniger, hat die Familie oder das Elternteil in der Regel einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II.
    Seit dem 1. Januar können nun auch die Familien Kinderzuschlag bekommen, die ein etwas höheres Einkommen beziehen. Der Grund: Beim Kinderzuschlag entfällt die bisher geltende Höchsteinkommensgrenze. Außerdem wird seit Anfang des Jahres das Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, zu 45 Prozent statt zu 50 Prozent angerechnet.
  • Unterhaltsvorschuss: Die Sätze für den Unterhaltungsvorschuss für Alleinerziehende sind seit Beginn des neuen Jahres gestiegen: für Kinder bis fünf Jahre um 15 Euro auf bis zu 165 Euro, für Kinder zwischen sechs und elf Jahren um 18 Euro auf bis zu 220 Euro und Für Kinder von zwölf bis einschließlich 17 Jahren um 21 Euro auf bis zu 293 Euro.
  • Kinderfreibeträge: Entweder bekommen Eltern Kindergeld oder Freibeträge bei der Einkommenssteuer. Bei der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung prüft das Finanzamt, was für die Eltern günstiger ist. Der Kinderfreibetrag beträgt dieses Jahr 5172 Euro und steigt somit um 192 Euro.

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

 Weitere Infos und übersichtliche Erklärvideos zu den einzelnen Familienleistungen finden Sie unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aenderungen-2020-kinderzuschlag-unterhaltsvorschuss-freibetraege/142746