Foto: Ingo Bartussek / stock.adobe
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Aufwachsen

Kinderrechte

Bereits seit 30 Jahren existiert die UN-Kinderrechtskonvention (UN KRK). Seit 2010 gilt sie in Deutschland uneingeschränkt.
9. Juli 2019, red.

Bereits seit 30 Jahren existiert die UN-Kinderrechtskonvention (UN KRK). Die Konvention wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.  1992 wurde sie in Deutschland  – zunächst mit einem Vorbehalt – ratifiziert. Seit neun Jahren, seit 2010,  gilt sie in Deutschland uneingeschränkt. Die Konvention wird, obwohl sie geltendes Recht ist, nicht immer ausreichend berücksichtigt. Das betrifft zum Beispiel Bereiche wie die Verwaltung, Rechtsprechung oder bei Entscheidungen in der Gesetzgebung.

Der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband NRW e. V. setzt sich dafür ein, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen geachtet werden. Eine zentrale Möglichkeit zur Stärkung der Kinderrechte ist ihre Verankerung in der Verfassung. Der Deutsche Kinderschutzbund fordert von den Verantwortlichen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Justiz und Zivilgesellschaft, die Interessen der Kinder und Jugendlichen zu beachten. Kinder und Jugendliche müssen mehr aktiv beteiligt werden:  Jedes Kind hat das Recht, seine Meinung in allen es berührenden Angelegenheiten frei zu äußern und diese Meinung ist angemessen zu berücksichtigen (Artikel 12 Abs. 1 UN KRK). Kinder sind Expertinnen und Experten für ihre Angelegenheiten, für die Durchsetzung ihrer Rechte benötigen sie Unterstützung!

Weitere Informationen:

Das Recht auf Information: https://www.kinderschutzbund-nrw.de/aktuelles/das-kinderrechtejahr-2019/das-recht-auf-information

Das Recht auf Gleichheit: https://www.kinderschutzbund-nrw.de/aktuelles/das-kinderrechtejahr-2019/januar-recht-auf-gleichheit

Das Recht auf Bildung

Die Rechte geflüchteter Kinder: https://www.kinderschutzbund-nrw.de/aktuelles/das-kinderrechtejahr-2019/die-rechte-gefluechteter-kinder

Das Recht auf Beteiligung zur Sicherung der Kinderrechte

Das Recht auf Gesundheit: https://www.kinderschutzbund-nrw.de/aktuelles/das-kinderrechtejahr-2019/das-kinderrecht-des-monats-maerz-das-recht-auf-gesundheit

Das Recht auf Schutz vor Gewalt: https://www.kinderschutzbund-nrw.de/aktuelles/das-kinderrechtejahr-2019/das-recht-auf-schutz-vor-gew

Rechte von Kindern mit Behinderung: https://www.kinderschutzbund-nrw.de/aktuelles/kinderrecht-des-monats-mai-rechte-von-kindern-mit-behinderung