„Seht mich!“ Kinder haben nach einer Trennung das Recht auf Kontakt zu Papa und Mama

12. Dezember 2019,

Der Vater blickt stur in eine Richtung, die Mutter starrt in die andere. Ihr Kind dazwischen wird nicht beachtet und wirkt verzweifelt. „Seht mich!“ – so heißt die neue Kampagne, mit der der Kinderschutzbund Ortsverband Düsseldorf auf die Probleme von Kindern nach einer Trennung aufmerksam machen will. Schwierig wird es für sie vor allem dann, wenn die Eltern sich gegenseitig viele Vorwürfe machen oder eine gemeinsame Zeit mit dem getrennt lebenden Elternteil sogar verweigert wird. Dennoch wünschen sich fast alle Kinder, nach einer Trennung sowohl ihre Mutter als auch ihren Vater sehen zu können.

Kampagne macht auf Hilfsangebote aufmerksam

Der Ortsverband Düsseldorf des Kinderschutzbundes will Eltern mit der Kampagne über Unterstützungsmöglichkeiten für ihre Kinder nach einer Trennung informieren. In diesen Tagen werden Plakate und Postkarten mit dem Kampagnenmotiv in Arztpraxen, Büchereien, Bildungseinrichtungen und Cafés verteilt. Das Motiv wurde von der Künstlerin Renate Alf aus Weimar illustriert.

Viele Kinder brauchen Unterstützung nach einer Trennung

Eine Möglichkeit ist der Begleitete Umgang. Dabei treffen sich Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil an einem neutralen Ort, zum Beispiel in den Räumen des Kinderschutzbundes. Dort können sie in Begleitung einer Fachkraft spielen, lesen oder basteln, einfach eine unbeschwerte Zeit erleben.

Der Begleitete Umgang ist zeitlich befristet, soll Kontakt aufbauen, intensivieren oder aufrecht erhalten, wenn Eltern dies aus unterschiedlichsten Gründen nicht eigenständig regeln können. Häufig sind Mütter und Väter nach einer Trennung oder Scheidung dazu emotional nicht in der Lage. Manchmal führt aber auch Gewalt während der Beziehung dazu, dass ein Elternteil dem anderen nicht mehr genügend vertrauen kann, um ihm die Kinder zu überlassen. Auch andere Gründe, wie z.B. der Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder Suchtprobleme bei dem getrennt lebenden Elternteil, können der Anlass für einen Begleiteten Umgang sein.

Begleiteter Umgang wird von vielen Orts- und Kreisverbänden des Kinderschutzbundes angeboten. Hier finden Sie eine Auswahl:

Düsseldorf

Bonn

Hagen

Paderborn

Rheinisch-Bergischer Kreis